IDH – Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB] für Herausgeber von Oktober 2017

Rechtsverbindlich ist nur die englische Version der AGB (Terms & Conditions). Die Übersetzung wird nur aus Kundenfreundlichkeit veröffentlicht und ist rechtlich nicht bindend.

 I. Begriffsbestimmungen

Für den Bedarf dieses Vertrages erhalten die unten aufgeführten Begriffe und Ausdrücke die nachstehend beschriebenen Bedeutungen, es sei denn, dass es sich aus dem Kontext etwas anderes ergibt.

(1) „Werbetreibender“ bezeichnet einen Dritten, der mit IDH hinsichtlich der Bestellung und Entwicklung der Werbekampagne sowie der Regel der Werbekampagne wirtschaftlich verbunden ist.

(2) „AGB des Werbetreibenden“ bezeichnen immer die aktuelle Version der AGB, die für den Vertrag zwischen dem Werbetreibenden und IDH samt Anlagen zutreffend ist und die in der App und unter der Adresse [https://indahash.com/page/all-rules] vorhanden sind.

(3) Die “Vereinbarung” bezeichnet das gesamte Verständnis in Bezug auf die Bereitstellung des indahash-Dienstes, die Nutzung der APP, die Bestellung und Teilnahme an Kampagnen usw. gemäß Abschnitt II.

(4) „App“ bezeichnet die Applikation, mit dem Namen indaHash, welche für die Endgeräte mit iOS- oder Android-Betriebssystem bestimmt ist und mit welcher der Benutzer den Dienst nutzen kann.

(5) Die “Kampagne” bedeutet eine Online-Werbungs- und Marketingaktivität, die vom Werbetreibenden entworfen, produziert oder erfunden wurde und von IDH für alle oder ausgewählte Verlage im Rahmen des Dienstes über die APP zugänglich gemacht wurde (auch wenn das Material nicht über die APP oder einige veröffentlicht wird oder alle Aufgaben werden aus der APP ausgeführt). “Sampling Campaign” ist eine Kampagne, die das Senden eines Produkts an den Herausgeber zum Zweck der Erstellung von Material beinhaltet.

(6) „Regeln der Werbekampagne“ bezeichnen Regel, Richtlinien, Anforderungen und andere von dem Werbetreibenden bezüglich der Werbekampagne festgelegte Bedingungen, die in der App sichtbar sind; durch die Teilnahme an der Werbekampagne verpflichtet sich der Herausgeber, diese Regeln zu beachten.

(7) „Formular des Rücktritts vom Vertrag“ bezeichnet ein Formular wie in der Anlage 1 des vorliegenden Dokuments, das gemäß Vorschriften zu Verbraucherrechten erforderlich ist.

(8) „Befugnis“ bezeichnet die qualifizierende Anforderung, die im Ab. III 1 festlegt wird.

(9) „IDH“ bezeichnet IDH Media Limited, die Gesellschaft irische Rechts mit Sitz in Irland, 22 Northumberland Road, Ballsbridge, Dublin 4, eingetragen ins Handelsregister unter der Nummer 563441, Ust-Id-Nr.IE 3376160DH.

(10) „AGB“ bezeichnen immer die aktuelle Version der vorliegenden IDH-AGB für Herausgeber samt Anlagen, die in der App und unter der Adresse https://indahash.com/page/mobile-insta-terms vorhanden sind.

(11) „Herausgeber“ bezeichnet einen Benutzer der Sozialen Netzwerken, der nach ihren AGB vollberechtigt ist, alle in den vorliegenden AGB festgelegten Voraussetzungen erfüllt, sich im Service mit der App erfolgreich angemeldet hat und damit seine Zustimmung zu den Vertragsbedingungen erteilt hat (inclusive vor allem der AGB).

(12) Das “Produkt” bezeichnet einen Artikel, der im Auftrag des Advertisers (oder seines Kunden) an den Herausgeben im Rahmen einer Sampling-Kampagne gesendet wird, die gemäß den Kampagnenregeln verwendet werden sollte und die (ganz oder teilweise) Teilnahme an der jeweiligen Kampagne.

(13) „Service“ bezeichnet einen digitalen Service mit dem Namen indaHash, das Kraft des Vertrags für den Herausgeber (durch die App) und den Werbetreibenden (durch die Website) zugänglich ist; der Zugang ermöglicht IDH als Vermittler zwischen dem Werbetreibenden und Herausgeber zu handeln und ist eine Kommunikationsplattform, auf der (i) der Herausgeber von den Werbekampagnen, an denen er nach der Erfüllung der früher festgelegten Bedingungen teilnehmen kann, erfahren kann und damit die Bezahlung (je nach der Werbekampagne) bekommen kann; (ii) die Werbetreibenden die Regel und Bedingungen der Werbekampagnen festlegen und mitteilen, Werbekampagnen bestellen und ihren Verlauf kontrollieren können; (iii) man andere zu dem gegebenen Zeitpunkt vorhandene Optionen anbieten kann.

(14) Die “Website” bezeichnet eine Website, die unter der folgenden Adresse verfügbar ist: www.indahash.com, die von IDH verwaltet wird.

(15) „Benutzer“ bezeichnet eine Person, die die App oder die Website nutzt.

(16) “Widerrufsformular” bezeichnet das Formular gemäß Anhang 1, das nach den Bestimmungen über die Verbraucherschutzrechte erforderlich ist.

(17) „Soziale Netzwerke“ bezeichnen alle bzw. entsprechende (je nach der Situation) Social-Media-Plattformen, auf denen die Werbekampagne ausgeführt werden können, inklusive zu dem Tag der Anfertigung dieser AGB – Instagram (www.instagram.com), Facebook (www.facebook.com), Snapchat (www.snapchat.com) i Twitter (www.twitter.com).

(18) Material” bezeichnet jedes Material, das im Rahmen von Campaign veröffentlicht oder anderweitig in Bezug auf eine Kampagne oder ein anderes Ereignis gemäß gesonderten Vereinbarungen mit IDH durch den Herausgeber, einschließlich Fotos, Videos oder anderen Veröffentlichungen, bereitgestellt wird.

(19) „Vergütung“ bezeichnet Geld, Waren und Dienstleistungen, die der Herausgeber für seine Teilnahme an der gegebenen Werbekampagne (und für die Erteilung der Lizenz für Materialien, falls zutreffend) erhält, wobei ihre Form und Wert von der Regel der Werbekampagne abhängen und dort festgelegt werden.

(20) “Rate” bezeichnet den anwendbaren Satz gemäß Ziffer VI.1 (3).

II. VERTRAG

(1) Der Vertrag beinhaltet:

(a) AGB;

(b) AGB des Werbetreibenden;

(c) jedes andere Dokument, das entweder in (a) oder in (b) enthalten ist (einschließlich zusätzlicher Begriffe und Richtlinien in Bezug auf Stichproben Kampagnen).

(2) Die vorliegenden AGB beinhalten als Verweis:

(a) Datenschutzerklärung, die weiteren Informationen zu den Regel der (verbundenen mit der Nutzung des Services und der App) Datenverarbeitung bei IDH und deren aktuellen Version immer in der App und unter der Adresse https://indahash.com/page/privacy zu finden ist;

(b) Cookies-Policy, die in der App und unter der Adresse https://indahash.com/page/cookie zu finden ist;

(c) alle Sets der Regel der Werbekampagne, die die Art und Weise der Führung der Kampagne bestimmen.

III. REGISTRIERUNG UND BERECHTIGUNG

III.1. BERECHTIGUNG

Um sich im Service als Herausgeber anmelden zu können, muss der Benutzer:

(a) die volle Befugnis haben, einen Rechtsgeschäft einzugehen oder eine gültige Zustimmung der Eltern / Erziehungsberechtigten erhalten zu haben;

(b) haben ein aktives Konto in den relevanten sozialen Medien (zum Zeitpunkt der AGB: Facebook oder Instagram), vorausgesetzt, dass das Konto die Überprüfung erfolgreich durchläuft und von IDH genehmigt wird (insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Follower, der Profil Aktivität und dem Verlauf);

(c) Die App herunterladen.

III.2. BEWILLIGUNG

(1) Benachrichtigung über die Bewilligung des Mitgliedskontos in einem sozialen Netzwerk wird dem Benutzer von IDH per Email durch den Service geschickt.

(2) Die Nachricht über die Bewilligung des Mitgliedskontos in der App für den Service werden folgende Anlagen beigefügt: der Vertrag und das Formular des Rücktritts vom Vertrag samt entsprechenden Anweisungen.

III.3. REGISTRIERUNGSVERFAHREN

(1) Wenn der Benutzer mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden ist (es betrifft vor allem die AGB), soll er sich als Herausgeber nicht anmelden.

(2) Die im Punkt III.2.(2) oben genannte E-Mail beinhaltet auch eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der vorliegenden AGB. Diese Tatsache entbindet den Benutzer jedoch nicht von der Verpflichtung, die ganzen AGB zu lesen und die Zustimmung zu erteilen, weil die Zusammenfassung den Umfang des Vertrags keinesfalls beschränkt.

(3) Der Benutzer, der das entsprechende Feld markiert, erteilt die Zustimmung dazu, den Service vor dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu nutzen und verzichtet damit freiwillig auf sein Widerrufsrecht.

(4) Durch das Markieren und Anklicken der Schaltfläche „Reset” erteilt der Herausgeber eine unbeschränkte Zustimmung zu sämtlichen Vertragsbestimmungen (darunter auch zu die AGB). IDH ermöglicht damit dem Herausgeber den Zugang zu dem Service.

(5) Der Zugang zum Service gewährleistet die Teilnahme an einer Werbekampagne nicht. Die Herausgeber entscheiden selbst über die Teilnahme an einer Werbekampagne, vorausgesetzt, dass sowohl die Werbekampagne, als auch die Teilnahme eines Herausgebers gebilligt werden. Andernfalls darf der Herausgeber an der Werbekampagne nicht teilnehmen. Der Herausgeber ist vor dem Anklicken der Schaltfläche „Teilnehmer werden” zu keinen mit der Werbekampagne zusammenstehenden Aktivitäten verpflichtet.

IV. INDAHASH SERVICE. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

IV.1. SERVICE

(1) Die Firma IDH hat einen Service entwickelt, der den Herausgebern die Teilnahme an den vom Werbebetreiber aufgetragenen und im Service vorhandenen Werbekampagnen ermöglicht. Im Rahmen der Werbekampagne posten die Herausgeber auf ihren Mitgliedskontos in den sozialen Netzwerken Beiträge mit den Materialien gemäß der entsprechenden Regel der Werbekampagne, um die Bezahlung von dem Werbebetreiber gemäß der Regeln der Werbekampagne zu bekommen.

(2) Der Herausgeber kann den Zugang zum Service nur nach der Erteilung einer unbeschränkten Zustimmung zu den AGBs und dem Vertrag erhalten. Der Zugang zum Service gewährleistet die Teilnahme an der Werbekampagne nicht. Nur der Herausgeber entscheidet darüber, ob er die Anfrage zur Teilnahme an der Werbekampagne zulässt und nur der Werbetreibende (oder IDH – im Zusammenhang mit den technischen Schwierigkeiten) entscheidet über die Bewilligung eines Veröffentlichenden zur Teilnahme an der Werbekampagne.

IV.2. APP

(1) Der Service wird von IDH verwaltet. Der Benutzer kann den Zugang zum Service durch die App erlangen. Der Umfang des Zugangs eines Benutzers zum Service durch die App hängt von den Funktionen und anderen technischen Eigenschaften des Geräts des Benutzers (mit einem iOS- oder Android-Betriebssystem) ab.

(2) Die App ist (i) in AppStore (für iOS-Betriebssysteme) oder (ii) in Google Play (für Android-Betriebssysteme) in den mobilen Geräten, d.h. Mobiltelefonen, die mithilfe der Radiowellen miteinander in Verbindung stehen und GMS- bzw. UMTS-Systeme verwenden und Tablets vorhanden. Die App ist kompatibel mit folgenden Betriebssystemen:

(a) iOS, Version 8 oder neuere;

(b) Android, Version 4.4.1 oder neuere.

IV.3. ROLLE VON IDH

(1) In Kenntnisnahme zwischen Werbetreibenden und den Veröffentlichenden handelt IDH ausschließlich als Vermittler, der die indaHash Plattform zur Verfügung stellt.

(2) Insbesondere, verifiziert und kontrolliert IDH in keinem Fall die von dem Werbetreibenden gelieferten Materialien, Werbekampagnen oder Regel der Werbekampagnen nicht. IDH bestätigt nur die Kompatibilität der Materialien mit dem Service und seinen Funktionen und technischen Erfordernissen. Der Herausgeber muss selbst verifizieren, ob die auf seinen Mitgliedskontos in den Sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit der Werbekampagne geposteten Beiträge mit Werbung die Rechtsvorschriften der Länder, an deren Bürger (Einwohner) sie gerichtet werden oder zu denen sie gelangen können, nicht verletzen.

V. WERBEKAMPAGNEN

V.1. TEILNAHME AN WERBEKAMPAGNEN

(1) Der Veröffentlichende wird sich mit den Anforderungen der einzelnen Werbekampagnen im Service bekannt machen können. Der jeweilige Herausgeber muss nicht alle per jeweiligen Moment zugänglichen Werbekampagnen sehen. Stellt der Veröffentlichende fest, dass er an einer der zu sehenden Werbekampagnen interessiert ist, ist er dazu berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme an dieser Werbekampagne durch den Klick auf die Schaltfläche „Anschließen” zu unterschreiben.

(2) Durch das Anklicken der Schaltfläche „Anschließen” erklärt sich der Veröffentlichende mit den Regeln sowie der Beschreibung der Werbekampagne im Service Panel bedingungslos einverstanden. Im Falle von Diskrepanzen, herrschen Kampagnenregeln über diese AGBs. Der Beitrittsantrag bedarf der Genehmigung durch Inserent / IDH. Werbetreibende und IDH behalten sich das Recht vor, die Teilnahme des Herausgebers an einer bestimmten Kampagne abzulehnen, ohne eine solche Ablehnung zu rechtfertigen.

(3) Durch das Anschließen an die Werbekampagne verpflichtet sich der Veröffentlichende die Regeln der Werbekampagne sowie alle sonstigen geltenden Bedingungen, davon die Verpflichtung zur Einhaltung der Termine, zu beachten. Er akzeptiert auch die für die Werbekampagne benannten Sätze.

(4) Die Regeln der Kampagne, davon die geltenden Fristen sowie Vergütung, sind für den Veröffentlichenden unter Berücksichtigung der Profileigenschaften des Veröffentlichenden in sozialen Netzwerken (z.B. Anzahl der das Netzwerk verfolgenden Personen, Zielgruppe sowie das Engagement der Personen beim Kreieren des Images) vorbereitet.

(5) Während der Kampagne verpflichtet sich der Herausgeber, Beiträge auf seinem Social Media Account (s) zu veröffentlichen, die mit den Anforderungen in der Beschreibung der jeweiligen Kampagne übereinstimmen (zB Veröffentlichung bestimmter Inhalte, Fotos, Videos oder anderer Materialien) und das Material während des Zeitraums von 12 Monaten ab Vertragsunterschreibung weder zu entfernen, zu archivieren, noch sein oder ihr Social Media Profil auf privat zu stellen. Er/Sie verpflichtet sich auch dazu im Beitrag einen eindeutigen alphanumerischen Code (Hashtag) und / oder (Tag) beizufügen. Der Veröffentlichende ist allein für die Aufnahme zusätzlicher Hashtags oder eine andere spezifische Beschreibung des Materials verantwortlich, wie es die anwendbaren Rechtsvorschriften in seiner/ihrer Zuständigkeit verlangen.

(6) Der Herausgeber ist nicht verpflichtet oder berechtigt, im Rahmen der Kampagne irgendwelche anderen Handlungen auszuführen, außer denen, die ausdrücklich in den Kampagnenregeln enthalten sind, deren Beschreibung oder anderweitig ausdrücklich zwischen dem Verlag und dem Werbetreibenden / IDH vereinbart wurden. Alle Materialien bedürfen der Genehmigung durch IDH / Inserent, bevor der Herausgeber sie im Rahmen der Kampagne verwendet.

(7) Die Bezahlung der Vergütung an den Veröffentlichenden hängt davon ab, ob der Veröffentlichende alle AGBs der Werbekampagnen und mit den geltenden Regeln der Werbekampagne verbundenen Verpflichtungen erfüllt hat.

V.2. ÜBERWACHUNG DER WERBEKAMPAGNE

(1) Der Veröffentlichende verpflichtet sich, die aktuellen Informationen bezüglich der Werbekampagne und der Änderungen im Service zu verfolgen.

(2) Der Veröffentlichende erteilt der Gesellschaft IDH sowie – wenn das erforderlich ist – dem Werbetreibenden das Recht, Spezialsoftware zu benutzen, damit er überprüfen kann, ob der Veröffentlichende die ihm anvertrauten Aufgaben ausgeführt hat. Sollte der Veröffentlichende die mit der Werbekampagne verbundenen Tätigkeiten:

a.              ohne entsprechenden Hashtag oder Tag;

b.              nach Ablauf von 24 Stunden (oder nach Ablauf der in den Regeln der Werbekampagne festgelegten Zeit) seit dem Tag der Teilnahme an die jeweilige Werbekampagne;

c.               auf eine zu den Regeln der Werbekampagne widersprüchliche Art und Weise;

d.              auf eine im Widerspruch zu dem Image des Werbetreibenden stehende Art und Weise;

ausgeführt hat, ist IDH in jeder solcher Situationen dazu berechtigt – aber nicht dazu verpflichtet -, den Veröffentlichenden über den Service darüber in Kenntnis zu setzen, dass konkrete Tätigkeiten zur Auszahlung der Vergütung nicht berechtigen, da sie mangelhaft oder nicht in Übereinstimmung mit der Werbekampagne oder den Regeln der Werbekampagne, abhängig von der Situation, ausgeführt worden sind.

  (3) IDH kann das APP-Konto vom Herausgeber vorübergehend oder endgültig blockieren oder andere Strafmaßnahmen anwenden, wenn der Herausgeber nicht mit den Kampagnenregeln übereinstimmt oder gegen die AGB oder sonstige Anweisungen verstößt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen nach Absatz V.2. (5), wird die gesamte Vergütung zurückgezogen oder der Veröffentlichende wird dazu verpflichtet sein, sie unter Einhaltung anderer Bestimmungen der AGB zurückzugeben.

VI. VERGÜTUNG

VI.1. VERGÜTUNGSSYSTEM UND FESTLEGUNG DER VERGÜTUNGEN

(1) Der Veröffentlichende erhält für eine (korrekt) durchgeführte Kampagne eine Belohnung.

(2) Der Werbetreibender kann ausschließlich entscheiden, ob die Vergütung in (i) Bargeld, (ii) Waren, (iii) Dienstleistungen oder (iv) als Mischung der oben genannten Komponenten geregelt werden soll und informiert über das Vergütungssystem in den Kampagnenregeln. IDH ist befugt, das Vergütungsschema zu ändern und dem Verleger eine Option anzubieten, die Vergütung in der gewählten Kryptowährung zu erhalten. Das anwendbare Schema und die Vergütungssätze sind für jeden Herausgeber einzeln in der APP unter den angegebenen Kampagnenregeln sichtbar.

(3) Wird die Vergütung gänzlich oder teilweise in bar abgerechnet, so gelten die Vergütungssätze, die sich auf die jeweilige Kampagne und den jeweiligen Veröffentlichenden beziehen.

(4) IDH behält sich das Recht vor, die geltenden Vergütungssätze zu jedem beliebigen Zeitpunkt (außer von dauernden aktiven, offenen Kampagnen, den sich der Veröffentlichende bereits angeschlossen hat abändern zu dürfen. Der Veröffentlichende soll seine Entscheidung über seine Beteiligung an der Werbekampagne unter Berücksichtigung des Vergütungssystems und des Vergütungssatzes (Geldvergütung), die für den jeweiligen Herausgeber im Zusammenhang mit der jeweiligen Werbekampagne gelten, treffen.

(5) Der endgültige Betrag der ihm zustehenden Vergütung in bar wird in Anlehnung an (i) den Satz, (ii) das Ergebnis, das der Veröffentlichende in der Werbekampagne erzielt hat, festgelegt.

VI.2.AUSZAHLUNG DER VERGÜTUNG

(1) Sollte die in den Regeln der Werbekampagne festgelegte Vergütung eine andere Form haben als das Bargeld, wird der Werbetreibende Waren direkt oder indirekt an den Veröffentlichenden übergeben. Die Waren sind an die durch den Veröffentlichenden genannte Adresse geschickt. Der Veröffentlichende wird die Information – in den Regeln der Werbekampagne oder später – zum Thema der Erbringung von Dienstleistungen, die die Gesamtheit oder ein Teil der Vergütung bilden, erhalten. Die Vergütung oder die Bezahlung kann von der Angabe zusätzlicher Daten des Veröffentlichen abhängig sein (z.B. der Telefonnummer), die zu der Überweisung nötig oder nützlich sein können.

(2) Die an den Veröffentlichenden in Bar auszuzahlende Vergütung wird im Namen des Werbetreibenden durch IDH abgerechnet. Bevor der endgültige Betrag zugunsten des Veröffentlichenden abgerechnet wird, bringt IDH die zustehenden mit der Zahlung verbundenen Gebühren (insbesondere die Option Schnellzahlung) sowie die Gebühren für die Dienstleistungen der Auszahlungen und elektronischen Überweisungen Bedienenden (sofern dies sich auf die jeweilige Situation bezieht) in Abzug.

(3) Die in bar zur Zahlung fällige Vergütung wird abgerechnet, nachdem der Veröffentlichende in der App den Auszahlungsantrag gestellt hat, wobei ein solcher Antrag (sofern dieses Dokument nicht anders bestimmt) :

a. Nicht häufiger eingereicht werden darf, als einmal im Kalendermonat;

b. Den gesamten Vergütungsbetrag umfassen wird, der nicht kleiner ist als die minimale Höhe der Zahlung, festgelegt für die einzelnen Märkte und in der App definiert (sichtbar).

(4) Alle zugunsten des Veröffentlichenden vorgenommene Abrechnungen hängen davon ab, ob IDH Geld vom Werbetreibenden erhalten hat und ob der Werbetreibende die Gebühren von IDH beglichen hat. Sobald IDH von dem Werbetreibenden alle zustehenden Zahlungen erhalten hat, wird die Geldvergütung an den Veröffentlichenden gewöhnlich innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Veröffentlichende den Zahlungsantrag gestellt hat überwiesen.

(5) Der Veröffentlichende kann die Option der Schnellen Zahlung in der App wählen, sofern sie zugänglich ist. Eine Schnelle Zahlung kann mit zusätzlicher Gebühr verbunden sein. Die Zugänglichkeit und die Bedingungen für die Schnelle Zahlung sind direkt im entsprechenden Teil der App festgelegt. Sie können individuell für die einzelnen Veröffentlichenden und Werbekampagnen festgelegt werden.

(6) Die Geldvergütung für den Veröffentlichenden wird auf das durch den Veröffentlichenden genannte Bankkonto überwiesen. IDH und der Werbetreibende übernehmen keine Verantwortung für Fehler und Unstimmigkeiten in den Angaben des Bankkontos oder Versandadressen, die der Veröffentlichende bekannt gegeben sollte.

(7) Sollte die Zahlung der Vergütung (in welcher Form auch immer) für die Teilnahme eines Teilnehmers an einer Kampagne oder einer anderen Veranstaltung mit Beteiligung von IDH durch die APP durchgeführt werden, und sofern keine gesonderte Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes bedeutet, sind diese AGBs, darunter vor allem die Lizenz für das / die Material (e) , selbst wenn das Material selbst nicht über die APP veröffentlicht / hochgeladen wurde, gilt jeweils. Mit der Annahme dieser AGB bestätigt der Verlag seine Zustimmung für den Umfang der Anwendbarkeit der AGB.

VII. STEUERANGELEGENHEITEN

VII.1. ABRECHNUNG DER STEUERN

(1) Bei Erhalt einer Vergütung für die Teilnahme an der Kampagne oder anderen veröffentlichten Veranstaltungs-Beiträgen ist der Veröffentlichende allein verpflichtet:

a.             die fälligen Steuern abzurechnen und zu bezahlen;

b.              die Steuerformulare auszufüllen und einzureichen;

c.              allen steuerlichen Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten nachzukommen,

die in einer solchen Situation aufgrund der Gesetzgebung in dem Staat gefordert werden, dessen Staatsbürger der Veröffentlichende ist und in dem der Veröffentlichende seinen Wohnsitz hat.

(2) IDH ist nicht verpflichtet: (i) öffentlich-rechtliche Abrechnungen vorzunehmen oder öffentlich-rechtliche Abgaben zu zahlen oder Verbindlichkeiten zu begleichen; (ii) Dokumente oder Formulare einzureichen; (iii) sonstigen Verbindlichkeiten im Namen und zugunsten des Veröffentlichenden nachzukommen, unabhängig von der Grundlage dieser Verpflichtungen (der Verträge oder der Gesetzgebung des Staates, dessen Staatsbürger der Veröffentlichende ist oder in dem er seinen Wohnsitz hat).

VII.2. STEUERLICHE VERANTWORTLICHKEIT

(1) Der Veröffentlichende erklärt sich damit einverstanden, IDH gänzlich von der Verantwortlichkeit zu befreien und vor Kosten zu schützen, die mit der Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Abzügen, Beiträgen, Gebühren und Ansprüchen verbunden sind und die sich aus der Einhaltung oder Nichteinhaltung der Verpflichtungen aufgrund der AGB, des Vertrages oder der geltenden Gesetzgebung durch den Veröffentlichenden ergeben, sofern die Geltendmachung von solchen Ansprüchen nicht rechtswidrig ist.

(2) Der Veröffentlichende sichert die IDH auch gegen alle vernünftigen Kosten, Ausgaben, Strafen, Ordnungsgelder und Verzinsung ab, die durch IDH getragen wurden oder ihr im Zusammenhang mit den Forderungen, Beiträgen, Gebühren, Ansprüchen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten, die sich aus der Ansprüchen aus Beschäftigung oder im Zusammenhang mit dem Status des Mitarbeiters (darunter Kosten und Ausgaben), eingezahlt durch den Veröffentlichenden oder einen Dritten gegenüber IDH, verbunden mit der Ausführung oder Nichtausführung von Vertragspflichten durch den Veröffentlichenden, zustehen.

VIII. LIZENZ

VIII.1. LIZENZ FÜR DEN WERBETREIBENDEN

(1) Innerhalb der Vergütung, die dem Publisher für die Teilnahme an Kampagnen gezahlt wird, gewährt der Herausgeber dem Werbetreibenden (dessen Kampagnen er beitritt) eine nicht widerrufliche, weltweite Lizenz für 10 Jahre ab dem Datum des Hochladens des Materials dass sie für die Kampagne nachträglich genehmigt wurde) oder Veröffentlichung eines solchen Materials in sozialen Medien (je nachdem, was früher eintritt oder anwendbar ist) einer ersten öffentlichen Ausgabe, die der Werbebetreiber oder seine Partner von veröffentlichten Material gemäß Punkt VIII.5 ( 2) unten Die Lizenz autorisiert die Verwendung des Materials in digitaler Version und für digitale Zwecke und digitale Verwendung in den folgenden Bereichen:

a. Verarbeitung, Aufnehmen, Wiedergabe auf beliebige Art und Weise – darunter als Druck mit repro grafischen Techniken, Ton- und Bildaufnahmen, magnetische Aufnahme, digitale Datenträger sowie Speicherung auf mobilen Geräten;

b. Aufnehmen des Materials oder seines Teils in andere Werke aller Art, auch in sonstige als das ursprüngliche Material;

c. Digitalisierung, Eingaben in den Computerspeicher, Eingeben in den Speicher eines mobilen Gerätes, Einführung in ein Computernetz und Zugänglichmachung in Computernetzen, darunter im Internet;

d. Ausnutzung für Marketingzwecke aller Art (darunter für Marketingkampagnen, Plattformen, Services oder Zielseiten), Business- und nicht kommerzielle Ausnutzung, auch als Marke der Gesellschaft, Handelszeichen oder andere charakteristische Bezeichnungen der Gesellschaft, des Produktes oder Dienstleistung, ohne Beschränkungen;

e. Öffentliche Ausführung, Wiedergabe, Ausstrahlung, Emission und Rück-Emission sowie öffentliche Zugänglichmachung von Materialien so, dass jeder zu jedem beliebigen Moment Zugang dazu bekommen kann;

f. Wiedergabe, Kabel- und kabellose Ton- und Bild durch eine Bodenstation oder einen Satelliten;

g. Schöpferische Entwicklung und Erteilung der Einwilligung Dritten in die schöpferische Entwicklung des Materials, darunter Änderungen, Adaptation, Hinzufügen von Elementen, Aktualisierung und Änderungen aller Art;

h. Verwertung von schöpferischen Elementen als Ganzes oder in Teilen und Verbinden deren mit anderen Werken.

(2) Innerhalb de Die in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Pkt. (1) erteilten Lizenzen umfassen das Recht des Werbetreibenden auf die Erteilung der Sublizenzen.

VIII.2. LIZENZ FÜR IDH

(1) Als Gegenleistung für den Zugang zum Service und zu den Apps erteilt der Veröffentlichende der IDH eine unwiderrufliche, weltweit gültige, 10-jährige Lizenz, die seit der ersten Veröffentlichung in dem im vorstehenden Abs. VIII.1 geltenden Bereich, darunter auch das Recht, Sublizenzen zu erteilen (bezahlte als auch unbezahlte).

(2) Der Veröffentlichende erteilt eine Lizenz, von der in vorstehenden Pkt. VIII.2.(1), zugunsten von IDH als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Services und der App.

VIII.3. PERSÖNLICHE RECHTE AN MATERIALIEN

Der Veröffentlichende verzichtet zugunsten des Werbetreibenden, IDH sowie der durch den Werbetreibenden oder durch IDH genannten Dritten auf alle persönlichen Rechte an Materialien (insbesondere auf Urheberrechte und Rechte auf die Anmeldung von Einwänden gegen Änderungen) sowie bevollmächtigt, den Werbetreibenden sowie die IDH (sowie die durch den Werbetreibenden oder die IDH berechtigten Dritten) zur Ausübung seiner persönlichen Rechte an den Materialien.

VIII.4. BILDNIS UND ZUSTIMMUNG VON DRITTEN

(1) Für den Fall, dass das Material das persönliche Bild des Verlegers oder eines Dritten umfasst, gewährt der Veröffentlichende dem Werbebetreiber und IDH das Recht – sowie Dritten, die die Lizenz für das Material erhalten – dieses persönliche Bild im Rahmen der Lizenz, für einschließlich explizite Werbezwecke zu nutzen. Die Einwilligung kann nicht widerrufen werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

(2) Der Veröffentlichende bestätigt hiermit, dass er die Einwilligung des im Material gezeigten Dritten in die Veröffentlichung dieses Materials und seine Verwertung für alle mit der jeweiligen Kampagne verbundenen Zwecke, darunter für die Erteilung der Lizenzen in Übereinstimmung mit der vorliegenden AGB, erhalten hat.

(3) Der Herausgeber (oder der Dritte) kann seine Zustimmung zur Nutzung des persönlichen Bildes nicht zurückziehen, es sei denn, dass bedingungslos verbindliche Bestimmungen des anwendbaren Rechts ein solches Recht vorsehen, auf das nicht verzichtet werden kann. Sollte der Verlag oder ein Dritter eine Einverständniserklärung für die Verwendung des in dem Material während der Lizenzlaufzeit (10 Jahre) enthaltenen persönlichen Bildes zurückziehen, so ist der Verlag verpflichtet, die gesamte Vergütung, die er für die Teilnahme an der Kampagne (oder anderen) erhalten hat, zurückzugeben Event) im Zusammenhang mit diesem Material, bezahlen IDH eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000 und zur Deckung aller Verluste und Schäden von IDH und Werbetreibenden, die aus einer solchen Rücknahme resultieren, wenn sie den Betrag der Vertragsstrafe übersteigen. Der Herausgeber muss sich der Tatsache bewusst sein, dass der Widerruf der Einwilligung oder der Zustimmung des Dritten zur Nutzung des persönlichen Bildes sowohl für IDH als auch für den Werbetreibenden (sowie deren direkten Kunden, soweit zutreffend) erhebliche finanzielle Verluste verursachen kann.

VIII.5. VERWERTUNG DER MATERIALIEN

(1) Der Veröffentlichende bestätigt hiermit, dass er/sie sich dessen bewusst ist und seine/ihre Zustimmung dazu erteilt, dass der Werbetreibende und/oder IDH und/oder von IDH ermächtigte Dritte, seine/ihre Materialien uneingeschränkt, zu jedem Zweck verwerten darf, darunter vor allem für Werbe und Marketingzwecke (in der digitalen Version), ohne dem Veröffentlichenden weitere Leistungen und Vergütungen (mit Ausnahme der Vergütung für die Teilnahme an der Kampagne) zu gewähren.

(2) Dieser Abschnitt VIII gilt nicht für die Materialien, die vom Advertiser im Rahmen der Kampagne direkt an den Publisher geliefert werden, gemäß der Kampagnenregeln (z. B. bei “Video Seeding” -basierten Kampagnen)

IX PROBE-KAMPAGNEN

(1) Der Herausgeber kann eingeladen werden und kann sich entscheiden, sich einer Stichproben-Kampagne anzuschließen, die durch die indaHash Plattform oder auf andere Weise verfolgt wird. In diesem Fall ist der Herausgeber verpflichtet, den Kampagnenregeln und anderen Anweisungen (einschließlich der Akzeptanz relevanter zusätzlicher Bedingungen und anderer Richtlinien) Folge zu leisten und IDH bei Empfang eines Produkts ein Material bereitzustellen, sofern in den Kampagnenregeln nichts anderes festgelegt ist. IDH ist kein Lieferant des Produkts.

(2) Durch den Beitritt zu einer Sampling-Kampagne stimmt der Herausgeber vorbehaltlos zu, dass IDH (oder eine Drittpartei, die vernünftigerweise solche Informationen in Bezug auf die Kampagne benötigt) alle persönlichen und anderen vom Herausgeber bereitgestellten Daten empfängt und verarbeitet.

(3) Wenn der Herausgeber, der ein Produkt im Rahmen der Sampling-Kampagne erhalten hat, nicht ordnungsgemäß an einer solchen Kampagne teilnimmt (was auch, aber nicht ausschließlich, die Veröffentlichung des genehmigten Materials rechtzeitig bedeutet), ist er verpflichtet, Produkt auf die von IDH angegebene Adresse auf eigene Kosten. Wenn die korrekte Teilnahme an der Kampagne verhindert wird, kann dies dazu führen, dass das Herausgeber-Konto in der APP blockiert wird. Dies beinhaltet das Einfrieren der auf dem Konto des Herausgebers kumulierten Mittel (die Mittel werden innerhalb von 72 Arbeitsstunden freigegeben,die von IDH angegeben ist, nach Abzug der Kosten, die IDH für die Zusendung des Produkts an den Verlag in Höhe von EUR 10,00 in anwendbarer Währung abdecken muss, sofern nicht anders angegeben oder anders angegeben). Sollte IDH, der Werbetreibende oder ein Dritter Verluste oder Schäden erleiden, da das Versäumnis der Herausgeber nicht ordnungsgemäß an der Kampagne teilnimmt, können die Gelder eingefroren oder / und abgezogen bleiben, und IDH (Werbetreibende / Dritter) kann vom Herausgeber Schadensersatz verlangen.

(4) Die Teilnahme an einer Stichproben-Kampagne bedeutet automatisch, dass der Verlag die AGB gelesen, verstanden und vereinbart hat.

X. PFLICHTEN UND VERANTWORTUNG DES VERÖFFENTLICHENDEN

X.1. PFLICHTEN

(1) Der Veröffentlichende verpflichtet sich, den Service in Übereinstimmung mit den Vertragsbestimmungen in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Veröffentlichende ist dazu verpflichtet, keine Informationen über seine Teilnahme an den Werbekampagnen zu erteilen, die über die Vermittlung des Services realisiert werden, sowie über die Einzelheiten bezüglich der Vergütung für die Teilnahme an den Kampagnen, Dritten zu erteilen.

(3) Der Veröffentlichende verpflichtet sich, die aktuellen Informationen über die Kampagne und die im Service eingeführten Änderungen zu verfolgen.

(4) Der Veröffentlichende trägt ausschließliche Verantwortung für die Bekanntgabe der richtigen Nummer sowie sonstigen Angaben für die Rechnung wie auch für die Bekanntgabe seiner aktuellen Lieferadresse.

(5) Der Veröffentlichende verpflichtet sich:

a. Die Anzahl der das Profil beobachtenden Personen in den sozialen Netzwerken nicht zu erhöhen und sie auf keine künstliche Art und Weise zu beeinflussen;

b. Entsprechend der Situation Entschädigung für Verluste auszuzahlen, die auf dem Niveau der Waren und Lieferungen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung von den mit den Werbekampagnen verbundenen Tätigkeiten entstanden sind.

(6) Der Veröffentlichende verpflichtet sich, die IDH gegen alle Entschädigungsansprüche, Verbindlichkeiten und sonstige Auszahlungsforderungen aus Entschädigungen, die sich aus den im Rahmen des Services durch den Veröffentlichenden vorgenommenen Handlungen oder aus der Erfüllung seiner mit der Werbekampagne verbundenen Verbindlichkeiten ergeben, abzusichern, sowie IDH von der Verantwortlichkeit dafür freizustellen. Der Veröffentlichende deckt alle Kosten und Verluste, die mit einer unsachgemäßen, nachlässigen oder unbefugten Benutzung des Services oder Führung der Werbekampagne verbunden sind.

(7) Der Veröffentlichende versichert hiermit, dass er den Service auf keine mit seiner Bestimmung nicht übereinstimmende Art und Weise, die den anderen Benutzern den Zugang zum Service oder anderen Veröffentlichenden zum Service/Apps erschweren würde, benutzen wird. Sollte die Tätigkeit des Services aus den im vorausgehenden Satz bestimmten Gründen gefährdet sein, darf die IDH, nach der vorherigen Aufforderung des Veröffentlichenden, die illegalen Handlungen einzustellen und zu unterlassen, den Zugang des Veröffentlichenden zum Service vorläufig zu sperren. In Fällen, in denen im Hinblick auf die Schwere der Verstöße gegen die Regeln der sofortige Eingriff von IDH unerlässlich ist, und es nicht möglich ist, vorher den Veröffentlichenden dazu aufzufordern, die illegalen Handlungen einzustellen und zu unterlassen, ist die IDH dazu berechtigt, den Zugang zum Service sofort vorläufig zu sperren, worüber die IDH den Veröffentlichenden sofort in Kenntnis setzt.

X.2. ERKLÄRUNGEN UND VERANTWORTLICHKEIT

(1) Durch den Abschluss des Vertrages und die Registrierung als Veröffentlichender, bescheinigt der Veröffentlichende, dass:

a. Er/Sie rechtsfähig ist, Verträge abzuschließen und sonstige Rechtshandlungen nach Maßgabe der Gesetzgebung des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er hat und auf dessen Gebiet er wohnt, vorzunehmen

b. Es weder rechtliche noch tatsächliche Hindernisse gibt, den Vertrag abzuschließen,

c. Alle wesentlichen, mit der Gesetzgebung und dem Vertrag übereinstimmenden Registrierungsbedingungen erfüllt worden sind.

(2) Der Veröffentlichende erklärt und versichert dem Werbetreibenden sowie der IDH, dass er/sie die Vertragsbestimmungen gelesen, verstanden hat und sie akzeptiert, darunter die Qualifikationsanforderungen, von denen in Abs. III.1 die Rede ist, wie auch sonstige Bestimmungen der vorliegenden AGB, der AGB des Werbetreibenden und der Regeln der jeweiligen Werbekampagne.

(3) Der Veröffentlichende trägt ausschließliche Verantwortung für die Übereinstimmung seiner Handlungen im Rahmen des Services und der Werbekampagne mit der Gesetzgebung des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er hat und auf dessen Gebiet er wohnt oder auf dessen Gebiet sich die Werbekampagne erstreckt hat.

(4) Der Veröffentlichende trägt ausschließliche Verantwortung für:

a. sein/ihr Konto/Kontos in den sozialen Netzwerken,

b. die Überprüfung, ob die Veröffentlichung der detaillierten, mit der Werbekampagne verbundenen Informationen zugelassen und mit der Gesetzgebung des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er/sie hat und auf dessen Gebiet er/sie wohnt, übereinstimmend ist,

c. die Waren, die durch den Werbetreibenden geliefert worden sind, um die Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Beschreibung der Werbekampagne durchzuführen, sowie für den Zustand, Marktfähigkeit und Tauglichkeit der als Vergütung erhaltenen Produkte für bestimmte Zwecke.

(5) Der Veröffentlichende nimmt zur Kenntnis, dass in einem solchen Fall, in dem eine Person ohne Geschäftsfähigkeit (mit beschränkter Geschäftsfähigkeit) den vorliegenden Vertrag abzuschließen beschließt, der Vertrag ohne die Bewilligung der Eltern oder der Vormunde nicht abgeschlossen ist. Der Veröffentlichende ist dazu verpflichtet, gegebenenfalls die direkt oder indirekt für die IHD infolge des Vertragsabschlusses durch eine Person ohne entsprechende Geschäftsfähigkeit entstandenen Schäden zu decken.

(6) Der Veröffentlichende ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der auf ihn/sie im Rahmen der jeweiligen Werbekampagne auferlegten Pflichten verantwortlich und dazu verpflichtet, alle Kosten zu tragen, die sich aus der Erfüllung seiner/ihrer Pflichten während der Werbekampagne ergeben. Die Festlegung der Kosten liegt in der Zuständigkeit des Veröffentlichenden und wird vor dem Anfang der Werbekampagne vorgenommen.

XI. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE

(1) Die personenbezogenen Daten, die durch die IHD bei den Benutzern und bei dem Veröffentlichenden gesammelt werden, oder Daten, die an die IHD durch die Benutzer oder durch den Veröffentlichenden geliefert werden, werden durch die IDH (sie werden auch an Dritten weitergegeben z.B. an die Werbetreibenden) auf Grund unserer Politik der Privatsphäre und anderer Dokumente, von welchen in der Politik die Rede ist, verarbeitet.

(2) Wenn der Benutzer das Portal besucht oder die App herunterlädt, nimmt er zur Kenntnis und willigt in das in der Politik der Privatsphäre beschriebene Verfahren ein. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, darunter seine Kontaktdaten an die Werbetreibenden auf ihren Wunsch hin weitergegeben werden.

(3) Für den Bedarf der Gesetze über den Schutz von personenbezogenen Daten aus den Jahren 1998 und 2003 mit späteren Änderungen (Gesetze) ist IDH der Datenschutzbeauftragte. Für den Bedarf der Gesetze ist der IDH Vertreter Sean Kavanagh.

XII. SICHERHEIT

(1) Nach der Registrierung über das Portal oder der App, und dann nach dem Einloggen durch den Veröffentlichenden in den Service über die App, ist die IDH dazu verpflichtet, die Verbindung im Portal oder in der App mithilfe des SSL-Protokolls zu sichern. Es ist Standard-, Branchen-Technologie, die dazu genutzt wird, die Informationen gegen unbefugtes Abfangen der Informationen zu sichern.

(2) Zum Schutze gegen Betrug, kann die IDH eigene zusätzliche Prozeduren im Portal und in der App implementieren. Die IDH behält sich das Recht vor, die Sicherheits-Prozeduren zu verbessern, zu ändern und zu aktualisieren.

(3) Der Veröffentlichende nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass es ein gewisses Risiko gibt, das mit der Herstellung der Verbindung mit dem Internet zusammenhängt. Der Veröffentlichende nimmt auch zur Kenntnis, dass das Internet ein Medium ist, über welches die IDH keine Kontrolle hat. In einem Umfang, der durch das Recht zugelassen ist, schließt die IDH eindeutig die Verantwortlichkeit für das Abfangen von irgendwelchen Informationen und Daten oder für Verluste oder Schäden aus, die der Veröffentlichende infolge des Verlustes von Informationen oder Daten im Internet oder Verzögerungen bei ihrer Übergabe getragen hat.

(4) Um die personenbezogenen Daten, die auf elektronischem Wege durch den Veröffentlichenden in der App übertragen werden, gegen den unbefugten Zugang von Fremden oder gegen ihre Modifikation zu schützen, wird IDH technische Lösungen anwenden, die der Sicherung der Datenbank gegen unbefugten Zugang dienen.

XIII. VERPFLICHTUNGEN

(1) MIT AUSNAHME VON DEN IN DIESEM DOKUMENT EINDEUTIG FESTGELEGTEN FÄLLEN UND IM MAXIMALEN DURCH DAS RECHT ZUGELASSENEN UMFANG GIBT DIE IDH KEINE EINDEUTIGE WIE AUCH KEINE IMPLIZITE GARANTIEN UND GEWÄHR, INSBESONDERE SCHLIESST SIE ALLE IMPLIZIERTEN GARANTIEN, BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN, DARUNTER DIE GARANTIEN FÜR DIE ABSATZFÄHIGKEIT UND TAUGLICHKEIT FÜR BESTIMMTES ZIEL BEZÜGLICH DES SERVICES, SOWIE ANDERE VERBUNDENE INSTRUMENTES AUS. DIE IDH GARANTIERT NICHT, DASS DER SERVICE FEHLERFREI SEIN WIRD, SOWIE DASS ER STÖRUNGSFREI FUNKTIONIEREN WIRD. DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIEßLICHEN GARANTIEN, DIE DIE BENUTZER / HERAUSGEBER IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZUGÄNGLICHMACHUNG DES SERVICES BEKOMMEN.

(2) IDH trägt keine Verantwortung für irgendwelche Kosten oder Verluste, die dem Veröffentlichenden im Zusammenhang mit den sich aus seiner Teilnahme an der Werbekampagne ergebenden Pflichten entstehen. Die IDH trägt keine Verantwortung für irgendwelche Verluste, davon direkte Verluste, die der Herausgeber erlitten hat, oder während der Benutzung des Services/der App entgangenen Gewinne.

(3) IDH trägt keine Verantwortung für die durch den Werbetreibenden nicht ausgezahlte Vergütung im Fall dass die Zahlung des Werbetreibende nicht folgt. Der Werbetreibende trägt ausschließliche Verantwortung gegenüber dem Herausgeber (sowie, in Abhängigkeit von dem Fall, IDH) für die Überweisung entsprechenden Betrages an IHD, die als Vermittler tätig ist, wie auch für den Versand der Waren an die Adresse der Herausgeber sowie für die Lieferung der Dienstleistungen – in Abhängigkeit von dem vereinbarten Vergütungssystem.

(4) IDH garantiert nicht, dass der Service richtig funktionieren wird. IDH macht den Service in einem solchen Zustand zugänglich, „den es in dem jeweiligen Moment gibt” – obwohl, dass der Service getestet wird und die beabsichtigten Funktionen berücksichtigt, IDH garantiert seine korrekte Funktionsweise nicht.

(5) IDH trägt keine Verantwortung für irgendwelche Unterbrechungen im Zugang zum Service, für irgendwelche Fälle von Verletzungen oder vom Verlorengehen der Daten im Prozess der Datenverarbeitung, für irgendwelche Mängel am System der Sicherungen oder für unerwünschte Folgen der negativen Auswirkungen von Viren oder eines anderen Typs von bösartiger Software während der Benutzung des Services.

(6) IDH trägt keine Verantwortung für irgendwelche Kosten oder Verluste, die dem Veröffentlichenden im Zusammenhang mit seiner Pflichten, die er im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Werbekampagne erfüllt, entstehen.

(7) Keine der vorstehenden Bedingungen dient dem Ausschluss oder Beschränkung der Verantwortlichkeit der IDH für den Tod oder Verletzungen, die auf Nachlässigkeit oder bewusste Irreführung durch IHD zurückzuführen sind.

(8) Der Veröffentlichende kann Reklamationen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung der Vertragsbestimmungen durch IDH einreichen, indem er die Reklamation auf die E-Mail-Adresse von IDH verschickt: support@indahash.com oder per Post auf die Anschrift des Sitzes von IDH. IDH macht alles Mögliche, damit die Reklamationen so schnell wie möglich untersucht wird. In Abhängigkeit vom Charakter und von der Kompliziertheit der Reklamation, der Möglichkeit, durch IDH Kontakt mit dem Veröffentlichenden zwecks Erlangung von Informationen über die Reklamation aufzunehmen sowie dem Bedarf, Informationen von Dritten über ihren Umfang zu bekommen, kann die für die Entscheidung der Reklamation benötigte Zeit unterschiedlich sein. Vorbehaltlich der Vertragsbestimmungen macht IDH alles Mögliche, um eine den Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Betrifft die Reklamation den Werbetreibenden wird IDH die Reklamation zusammen mit der Information, er solle sich mit dem Veröffentlichenden in Verbindung setzen, an den Werbetreibenden weitergegeben.

XVI. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

(1) IDH bleibt der Eigentümer und der Rechtsträger, der aus allen Urheberrechten, Warenzeichen, Rechten des geistigen Eigentums und sonstigen mit dem Service/der App verbundenen Rechten berechtigt ist.

(2) Texte, Daten, Grafiken, Illustrationen, Logo, Fotos, Dateien und andere Materialien, die auf der Internetseite oder in der App veröffentlicht sind, sowie ihre Auswahl, Gestaltung, Koordination und Zusammenstellung sowie das allgemeine Aussehen und der Charakter des Profils sind das geistige Eigentum von IDH oder der Materialieninhaber. Sie sind durch Urheberrechte, Rechte an Industriemustern, Patente, Warenzeichen und andere Bestimmungen, darunter Bestimmungen der internationalen Konventionen und den Bestimmungen des Rechts des geistigen Eigentums geschützt.

(3) Der Vertrag bildet auf keine Grundlage für das Erwerben von irgendwelchen Rechten oder Lizenzen durch den Veröffentlichenden, mit Ausnahme des Rechtes auf die Benutzung des Services über die Vermittlung der App.

XV. ÄNDERUNGEN DER IDH – AGB

(1) IDH darf die vorliegenden AGB modifizieren.

(2) Oben auf der ersten Seite befindet sich die Information über die letzte Aktualisierung der AGB sowie über die eingeführten Änderungen. Die für die jeweilige Werbekampagne geltenden AGB sind immer diese AGB, die gegolten haben, als der Veröffentlichende seine mit der Werbekampagne verbundene Tätigkeit angefangen hat, auszuüben.

(3) IDH hat auch Recht darauf, die vorliegenden AGB, in Abhängigkeit von der durch den Veröffentlichenden abgewickelten Werbekampagne zu ändern, um jedes Mal folgende Umstände zu berücksichtigen: die Änderungen in den eigentlichen Rechten und Regelungs-Anforderungen; den Bedarf, die Handlungen von IDH an die Verpflichtungen, Gutachten, Entscheidungen, Hinweise oder Richtlinien der regulierenden Behörden, die sich aus den Entscheidungen der öffentlichen, für IHD zuständigen Verwaltungsbehörden oder aus dem Urteilsspruch eines Gerichts bezüglich der Tätigkeit von IDH, die einen Einfluss auf die im Vertrag festgelegten gegenseitigen Rechte und Pflichten haben, anzupassen; Änderungen in der Art und Weise, die elektronischen Dienstleistungen durch IHD zu erbringen, was ausschließlich auf technische oder technologische Ursachen zurückzuführen ist; Änderung im Umfang und in den Regeln der Zugänglichmachung des Services, dargelegt und besprochen in den Vertragsbedingungen, durch IDH, die sich auf die Einführung von neuen Funktionen oder Dienstleistungen, Modifikation oder Löschen von bestehenden Funktionen oder Teile des Services, bezieht.

(4) Wenn die vorliegenden AGB geändert wird, informiert IDH den Veröffentlichenden darüber in der App und per E-Mail. In einem solchen Fall hat der Veröffentlichende das Recht, den vorliegenden Vertrag zu kündigen innerhalb von 14 Tagen, die dem Tag erfolgen, an dem der Veröffentlichende über die Änderung der AGB erfahren (oder objektiv erfahren konnte) hat. Der Veröffentlichende muss IDH erfolgreich darüber informieren z.B. durch das Senden einer Nachricht über das Kontaktformular verfügbar in der App. Die weitere Nutzung der App ist gleichbedeutend mit der Akzeptanz des Veränderten AGB.

XVI. RÜCKTRITT, DAUER UND AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

(1) Der Vertrag tritt nach der Registrierung des Benutzers als Veröffentlichenden in Kraft.

(2) In dem Umfang, in welchem der Veröffentlichende Verbraucher ist, und der Vertrag durch den Benutzer akzeptiert wird, der sich als Veröffentlichende registriert, hat dieses Dokument den Charakter eines Vertrages, der auf Entfernung geschlossen worden ist, auf den die sich auf die Verbraucherrechte beziehenden Vorschriften Anwendung finden.

(3) Der Veröffentlichende hat das Recht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Information über positive Verifizierung (Bestätigung) des Veröffentlichenden, von der oben in Pkt. 3 T. 4, die Rede ist, ohne Angabe der Gründe für den Rücktritt sowie ohne die Notwendigkeit, andere Kosten zu tragen als diejenigen, die sich aus den eigentlichen Rechtsvorschriften ergeben, von dem Vertrag zurückzutreten (und somit sich von dem Service abzumelden).

(4) Der Veröffentlichende hat das Recht, von dem Vertrag über die Zugänglichmachung des Services zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung kann insbesondere über das Rücktrittsformular (RÜCKTRITTSFORMULAR) eingereicht werden. Der Verbraucher hat aber ein uneingeschränktes Recht über den Rücktritt von dem Vertrag auf eine andere, ebenso eindeutige Art und Weise zu informieren.

(5) Der Rücktrittsrecht findet aber keine Anwendung, wenn man mit der Zugänglichkeit des Services mit der eindeutigen Zustimmung des Veröffentlichenden vor Ablauf der Zeit für den Rücktritt vom Vertrag angefangen hat und nachdem IDH den Veröffentlichenden darüber informiert hat, dass er kein Rücktrittsrecht mehr hat (wie das im vorstehenden Pkt. III.3.(3) beschrieben hat).

(6) Bezüglich des Services hat der Veröffentlichende das Rechte zu entscheiden, ob er das Rücktrittsrecht behält, oder sich entscheidet mit der Zugänglichkeit des Services anzufangen. Nachdem die Entscheidung über das Behalten des Rücktrittsrechts getroffen worden ist, wird mit der Zugänglichmachung des Services nach Ablauf des für den Rücktritt vorgesehenen Zeitraumes, d.h. nach Ablauf von 14 Tagen begonnen.

(7) Der Veröffentlichende hat das Recht, den Vertrag in jedem beliebigen Moment aufzulösen durch das Abschicken einer Nachricht über das Kontaktformular verfügbar in der App, unter der Bedingung, dass die Auflösung des Vertrages nach der Beendigung von allen angefangenen Werbekampagnen, an denen der Veröffentlichende teilnimmt, rechtswirksam sein wird. IDH muss nicht diejenige Person, die in der App auf die Einschreibung/Dienst verzichtet hat, als Veröffentlichenden (ohne die Notwendigkeit, die Gründe für seine Entscheidung bekannt zu geben) wieder aufnehmen.

(8) IDH behält sich das Recht vor, den Vertrag sofort aufzulösen und dem Veröffentlichenden den Zugang zum Service zu sperren, wenn:

a) Sie der Meinung ist, dass der Veröffentlichende die Bedingungen der Kampagne nicht erfüllt sowie die Rechtsvorschriften und gesetzliche Bestimmungen verletzt, weil er zum Nachteil des Werbetreibenden oder IDH handelt,

b) Der Veröffentlichende unredlich handelt, indem er künstliche Bewegung in seine Profile in sozialen Netzwerken oder in der App bringt;

c) IDH bestätigte Information erhält, dass der Veröffentlichende die Vorschriften des Staates verletzt, dessen Staatsbürger /Einwohner er ist oder die Nutzungsbedingungen der sozialen Portale verletzt;

d) Der Veröffentlichende sein Konto in den sozialen Netzwerken als Ganzes oder einen Teil seines Inhaltes löscht, oder sein Konto auf eine andere Art und Weise gelöscht wird;

e) Der Veröffentlichende den Status seines Kontos in den sozialen Portalen vom öffentlichen zum privaten ändert;

f) Ein konkretes soziales Portal seine Tätigkeit vorläufig einstellt oder im wesentlichen Grade den Umfang seiner Handlungen ändert;

g) Der Veröffentlichende an keiner Kampagne innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung der Kontoregistrierung in der App teilgenommen hat.

IDH wird den Veröffentlichenden sofort über das Auslösen des Vertrags mit einer E-Mail Nachricht informieren. Der Vertrag läuft gleich nach seiner Auslösung aus. Von diesem Moment an ist der Veröffentlichende nicht mehr berechtigt zur der Erhaltung von der Bezahlung für das Teilnehmen an Kampagnen.

(9) IDH behält sich das Recht auf die Modifikation, Aktualisierung, Änderung oder Sperrung des Zuganges zum Service, und somit zur Auflösung des Vertrages mit einer 14-tägigen Kündigung vor. Bei Auflösung des Vertrages hat der Veröffentlichender das Recht den zustehenden Betrag über IDH unter der Bedingung auszuzahlen, dass der Veröffentlichende die aktuellen und richtigen Angaben zu seinem Bankkonto bekannt gibt.

XVII. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

(1) Der Veröffentlichende ist nicht dazu berechtigt, seine Rechte oder Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ganz oder teilweise an Dritte weiter zu geben, ohne vorher schriftliche Zustimmung von IDH zu erhalten.

(2) Der Vertragsabschluss bewirkt nicht, dass ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird oder eine Partnerschaft gegründet wird und darf nicht so behandelt werden. Das Verhältnis zwischen dem Veröffentlichenden und IDH ist eine zwischen Dienstleistung und Benutzer, und nichts im vorliegenden Vertrag macht den Veröffentlichenden zum Arbeitnehmer, Vertreter oder Mitglied oder Partner von IDH, und der Veröffentlichende darf sich nicht solchen ausgeben.

(3) Sollte irgendeine der Bestimmungen oder ein Teil des vorliegenden Vertrages in irgendeinem Bereich ungültig oder unausführbar geworden sein, so werden die Vertragsparteien alle notwendigen Vertragsänderungen vereinbaren, die sicherstellen werden, dass die zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Ziele und Interessen beider Parteien realisiert werden.

(4) Sofern in diesen Vertag nicht eindeutig anders bestimmt ist, legen der Vertrag und andere IDH-Regelungen, die im vorliegenden Vertrag berücksichtigt wurden, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien fest und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verträge und/oder Absprachen (schriftlich oder mündlich), die sich auf die Verpflichtung beziehen und IDH im Bereich ihrer Leistung bzw. impliziten Leistung, der Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen kraft dieses Vertrages getroffen wurden.

(5) Im Falle von Streitigkeiten, die sich aufgrund der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ergeben, werden die Vertragsparteien alles Mögliche tun, um eine Lösung zu finden.

(6) Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf gilt nicht für diese Vereinbarung

(7) Der vorliegende Vertrag wird in Übereinstimmung mit dem Recht von Irland ausgelegt und die Parteien unterwerfen sich ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte Irlands in Bezug auf Streitigkeiten (vertraglich oder außervertraglich), die sich aus dem Vertrag oder aus seinen Bedingungen ergibt. Ist der Veröffentlichende jedoch Verbraucher und Einwohner eines anderen EU-Staates als Irland, kann er/sie in dem EU-Land, in dem er/sie seinen Wohnsitz hat, Klage erheben, sofern dieses Recht durch verbindliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

Anlage 1

Formular des Rücktritts vom Vertrag

In diesem Punkt bezeichnet „Vertrag“ einen Vertrag mit dem Werbetreibenden über Bereitstellung des Services im Rahmen einer bestimmten von dem Werbetreibenden und IDH bewilligten Werbekampagne. Vom Vertrag darf man innerhalb von 14 Tagen ohne Grundangabe zurücktreten. Die Rücktrittsfrist läuft nach 14 Tagen nach der Schließung des vorliegenden Vertrags ab. Um von dem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen, soll man IDH und support@indahash.com eindeutig über den Rücktritt informieren (z.B. per Post, Fax oder E-Mail). Das beigefügte Formular ist nur ein Muster, das man verwenden kann, aber es ist nicht obligatorisch. Um den angesetzten Termin einzuhalten, muss man nur eine Information über die Absicht des Rücktritts vor dem Ablauf der Rücktrittsfrist schicken.

FOLGEN DES RÜCKTRITTS

Nach dem Rücktritt werden alle erhaltenen Geldflüsse zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich, spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem wir über die Absicht des Rücktritts informiert werden. Soweit nicht anders vereinbart, werden die ausstehenden Beträge auf der gleichen Art und Weise Rückerstattet, auf der wir die Einzahlung bekommen haben. Sie tragen keine weiteren Kosten für die Rückerstattung. Falls Sie nach dem Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten, sind Sie verpflichtet, für den Zeitraum bis zum Rücktritt vom Vertrag einen Betrag zu zahlen, der proportional zum Gesamtpreis für die ganze Laufzeit des Vertrags ist. Der Vertrag kann nicht vom Herausgeber aufgelöst werden, wenn der Service mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers zugänglich gemacht wurde und der Herausgeber dies zur Kenntnis nimmt, dass er sein Recht nach der vollen Umsetzung der Vertragsbestimmungen von IDH verliert.